Organspende: Brauchen wir die Widerspruchslösung?

Derzeit warten in Bayern 1200 Menschen auf eine überlebenswichtige Organspende. Dem gegenüber stehen aber nur 70 Organspenderinnen und Organspender seit Beginn des Jahres bis Juni 2024. Das sind zwar 7 Menschen mehr als im selben Zeitraum 2023, aber nach wie vor leider viel zu wenige.

Das seit Mitte März offene neue Online-Register des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat bisher nicht zu einem merklichen Anstieg potentieller Spender*innen geführt.

Deutschlandweit warteten zu Beginn des Jahres rund 8.400 Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan. Sie sind darauf angewiesen, dass eine passende Organspenderin oder ein passender Organspender gefunden wird.

2023 starben in Deutschland laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) 667 Menschen, während sie auf ein Spende-Organ warteten.

Bundesweit kommen auf eine Million Einwohnerinnen und Einwohner nur rund zehn Spenderinnen oder Spender.
Im internationalen Vergleich liegt Deutschland damit weit abgeschlagen auf einem der hinteren Plätze (Organe, die lebend gespendet werden, also Nieren und Teillebern, sind dabei nicht berücksichtig).

Dabei stehen nach einer Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BgA) aus dem jahr 2022 84 Prozent der Befragten der Organ- und Gewebespende durchaus positiv gegenüber, aber nur 44 Prozent der Befragten halten diesen Entschluss mit einem Organspendeausweis und/oder einer Patientenverfügung fest.

Menschlich durchaus nachvollziehbar: niemand beschäftigt sich gern mit der Möglichkeit des eigenen Todes. Manchmal landen solche Vorhaben, wie das ausfüllen eines Spenderausweises auch auf der endlosen Liste der Dinge, die man irgendwann mal erledigen möchte. Und dann vergisst man es vielleicht wieder.

Reicht uns weiterhin die Entscheidungslösung?

Angesichts der Zahlen in Bayern spricht sich jetzt auch Judith Gerlach, Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention, klar für die Widerspruchslösung aus.

Das heißt, dass jede und jeder grundsätzlich Organspender oder Organspenderin ist, bis er oder sie dem aktiv widerspricht. Das dreht die heutige Praxis des aktiven Einverständnisses um 180 Grad. Wenn man es für sich aus ethischen, religiösen oder persönlichen Gründen also ausschließt, die eigenen Organe nach dem Tod zu spenden, muss man aktiv werden.

Was sowas mit den Zahlen macht, sieht man zum Beispiel in Spanien: hier kamen 2017 46,9 Spender*innen auf 1.000.000 Einwohner*innen, in Deutschland waren es im selben Jahr nur 9,7.
Mehr zu den Zahlen und geltenden Regelungen im europäischen Vergleich finden Sie hier bei der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB).

Wenn wir wirklich die Leben von Menschen, die durch Krankheiten oder den Verlust wichtiger Organfunktionen dringend auf eine Organspende angewiesen sind, retten wollen, müssen wir an unserem System zur Organspende ganz dringend was ändern!

Ein FAQ rund um das Thema Organspende finden Sie hier beim Verband der Ersatzkassen (VDEK)

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