Jede Reform braucht zuallererst eine solide Datenbasis: wo stehen wir und wo wollen wir hin?

Deswegen steht vor der Krankenhausreform, die unser Gesundheitssystem fit für die Herausforderung der Zukunft soll, das Krankenhaustransparenzgesetz.

Dieses bereits im letzten Oktober vom Bundestag beschlossene Gesetz sollte zügig für eine solide Datengrundlage, wie zum Beispiel die Anzahl der Ärzt*innen in unseren Kliniken, deren Ausstattung und Versorgungsqualität bieten. Der zweite und für die Landkreise und Gemeinden wichtigere Bestandteil des Krankenhaustransparenzgesetzes ist jedoch die Liquiditätshilfe: mit insgesamt 7,7 Milliarden Euro werden Kliniken gleich zu Beginn des Reformprozesses vom Bund unterstützt. In dieser Woche hat das Gesetz nun endlich den Vermittlungsausschuss passiert und kann Ende März beschlossen werden.

Andreas Krahl, gesundheits- und pflegepolitischer Sprecher der Grünen Landtagsfraktion ist erleichtert:

„Jetzt endlich können die Kliniken auch bei uns aufatmen. Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz werden die Tariflohnsteigerungen beim Pflegepersonal refinanziert, der Pflegeentgeltwert wird deutlich erhöht und die noch nicht gezahlten Pflegekosten werden jetzt schnell ausgeglichen.
Darüber hinaus führt die zügige Anhebung des Landesbasisfallwertes zu einer Anhebung der Fallpauschalen, so dass die die Kliniken hier nicht mehr in Vorleistung gehen müssen.
Jetzt ist endlich auch der Weg frei für den 50 Milliarden starken Transformationsfond, der auch die Häuser bei uns über 10 Jahre lang im Reformprozess unterstützen wird.

Was mich wirklich ärgert ist, dass wir all das schon vor Monaten hätten haben können, wenn die Union das Gesetz im Bundesrat nicht blockiert hätte oder es im Anschluss wenigstens schnell auf der Tagesordnung des Vermittlungsausschusses zugelassen hätte.

CDU und CSU haben aus politischem Kalkül nicht nur Ängste bei der Bevölkerung geschürt, sondern auch ganze Landkreise und deren Gemeinden in finanzielle Schieflagen manövriert, weil sie die millionenschweren Finanzlücken ihrer Häuser irgendwie ausgleichen mussten.

Jetzt endlich können wir die dringend benötigte Reform angehen und das Krankenhausverbesserungsgesetz ausgestalten und dabei auch die Kliniken in ländlichen und strukturschwachen Regionen dauerhaft durch Kooperationsmöglichkeiten und Ausnahmen bei den Qualitätskriterien unterstützen.

An die Union gerichtet kann ich nur sagen: Wenn alles so bleibt, wie es ist, wird bald gar nichts mehr so sein, wie es war. Wir müssen uns den Herausforderungen stellen! Vor allem, nachdem sich die Vorgängerregierungen jahrzehntelang weggeduckt haben.“

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