SZ: Retter ohne Rückendeckung

Neben den physisch geschädigten Personen, um die sich nach einem Unfall, einem Unglück oder auch einem Suizidversuch die Rettungsdienste kümmern, brauchen auch Augenzeug*innen oder Angehörige sehr oft Unterstützung, um die erlittene psychische Belastung zu überstehen.

Im Idealfall kommen dann mit den Kriseninterventionsteams (KIT) oder der Psychosozialen Akuthilfe (PASH) eigens geschulte Helfer*innen zum Einsatz.

Eine feste Alarmierungsordnung, die die Psychosoziale Nothilfe in bestimmten Fällen ganz automatisch mit einbezieht, gibt es aber leider noch nicht.

Die Finanzierung ist an Förderungen und Spenden gebunden, weil die Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) anders als in anderen Bundesländern, in Bayern nicht im Rettungsdienstgesetz (BayRDG) verankert ist.

Psychische Gesundheit ist zu wichtig, um sie dem Zufall oder dem Spendenaufkommen zu überlassen!

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