Ein Notruf ist ein Notruf.

Zum Bayerische Rettungsdienstgesetz, BayRDG: In den Informationen zur Trend- und Strukturanalyse im Rettungsdienst Bayern und zu den Maßnahmen zur Optimierung des öffentlich-rechtlichen Krankentransportes der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände, kurz TRUST, werden Begriffe eingeführt, die jeder gesetzlichen Grundlage entbehren.
„Blaulichtanfahrten“ und „entlegene Einsatzorte“ zielen auf die Hilfsfrist.
Was bitte soll ein „Hausnotrufeinsatz“ sein? Ein Notruf ist ein Notruf.
Einen „Flexi-RTW“ kennen wir bisher auch nicht, aber durch ihn soll die Kreuzverwendung zwischen KTW und RTW zur Regel werden.

Kurzum: Hier ist das zuständige Innenministerium zum deutlichen Nachschärfen gefordert!

Meine Rede im Plenum

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