Pflegebedarfsplanung im Freistaat
Angesichts des demografischen Wandels und der steigenden Anzahl pflegebedürftiger Menschen ist eine bedarfsgerechte und zukunftsorientierte Planung unerlässlich. Kommunen spielen hierbei eine Schlüsselrolle, da sie die Gegebenheiten vor Ort am besten kennen. Eine effektive Pflegestrukturplanung gewährleistet, dass vorhandene Ressourcen effizient genutzt und Lücken im Versorgungssystem rechtzeitig erkannt und geschlossen werden können. Gemäß §9 Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) müssen die Bundesländer eine leistungsfähige, zahlenmäßig ausreichende und wirtschaftliche pflegerische Versorgungsstruktur vorhalten. Die Vorgaben zur Umsetzung und Ausgestaltung dieses Auftrags werden durch Landesrecht geregelt.
Pflegekonferenzen können die Vernetzung und Zusammenarbeit verschiedener Akteure unterstützen und dazu beitragen, eine bedarfsgerechte und regionale Pflegeplanung zu fördern. In Bayern wurden vor etwa 15 Jahren die seniorenpolitischen Gesamtkonzepte gesetzlich verankert. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind verpflichtet, regionale seniorenpolitische Gesamtkonzepte zu entwickeln. Anhand von Leitlinien sollen die Kommunen den spezifischen Bedürfnissen vor Ort gerecht werden.
Hierzu habe ich eine Schriftliche Anfrage gestellt.
Die Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales liegt nun vor.