Pflegekammer jetzt!
Pflegefachkräfte brauchen eine Vertretung auf Augenhöhe mit anderen verkammerten Berufen im Gesundheitswesen. Die Pflichtmitgliedschaft ermöglicht mehr Einfluss und Mitbestimmung in unserer Gesellschaft auch gegenüber der Politik und anderen Akteuren im Gesundheitswesen, gerade durch eine stärkere Einbindung in die berufsrechtlich relevanten Gesetzgebungsverfahren. Nur bei einer Landespflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft als Heilberufskammer ist gewährleistet, dass von Beginn an alle Berufsangehörigen dabei sind und ihre Rechte und Interessen unabhängig ausüben können.
Nur durch die Mitgliedschaft aller Pflegefachfrauen und -männer werden auch alle erreicht. Für eine „starke Stimme“ aller professionell Pflegenden in Bayern sind Änderungen an der aktuellen bayerischen Version einer Berufsvertretung (der bayerische Sonderweg) nötig – und zwar hin zu einer echten Selbstverwaltung in Form einer Pflegekammer.
Der Gesetzentwurf der Staatsregierung (Drs. 19/146) ist auf den ersten Blick zwar ein erster Reformschritt zur Weiterentwicklung der Vereinigung der Pflegenden. Gleichzeitig wäre die Novellierung die Chance gewesen, den Reformprozess entschlossen voranzutreiben und endlich für eine echte Selbst- und Mitbestimmung in der professionellen Pflege zur sorgen.
Aber: Eine effektive Stärkung der Mitgliedschaft in einer Berufsvertretung ist im vorliegenden Gesetzentwurf nicht zu erkennen.
Mit den Änderungen im vorgelegten Gesetzentwurf werden Doppelstrukturen gebildet und unnötige bürokratische Strukturen aufgebaut. Die Pflegenden sollen mit dem Gesetzentwurf nun verpflichtet werden, sich bei der Vereinigung der Pflegenden zu registrieren. Im Grunde ein richtiger Schritt, dennoch ist damit die Beteiligung der professionell Pflegenden weiterhin nicht gegeben, da die Pflichtmitgliedschaft und damit die unabhängige Finanzierung sowie die daraus resultierende Autonomie weiterhin fehlen.
Die Erstellung einer Berufs- und Weiterbildungsordnung obliegt mit der Novellierung letztlich dem Staatsministerium. Damit besteht auch in Zukunft die Abhängigkeit der professionell Pflegenden. Sie sind abhängig von politischem Willen. Zumal hier wichtige Partner (Vertreter der Profession Pflege, Berufsschulen, Hochschulen und Universitäten) in der Erstellung von Curricula für Weiterbildungen fehlen.
Bis heute werden die Pflegeberufe hinsichtlich ihrer Aufgaben, Handlungs- und Entscheidungskompetenzen weitgehend fremdbestimmt. In Anbetracht der wachsenden Herausforderungen dieser Branche ist das nicht mehr zeitgemäß.
Da der Gesetzentwurf der Staatsregierung die Notwendigkeit einer Pflegekammer nicht anerkennt, sind Änderungsanträge am vorliegenden Gesetzesvorhaben nicht zielführend. Vielmehr braucht es die Pflegekammer – jetzt.
Der Antrag wurde erwartungsgemäß abgelehnt und es bleibt beim bayerischen Sonderweg mit der Vereinigung der Pflegenden in Bayern.