Aus dem Pflegendenvereinigungsgesetz wird das "Bayerische Pflegenden-Gesetz und das Landesgesundheitsrat-Gesetz"
Die Evaluation der „Vereinigung der Pflegenden in Bayern“ hat ergeben, dass hier bis zu einer echten berufständischen Vertretung noch reichlich Luft nach oben gibt.
Nach der Expertenanhörung zum vorliegenden Gesetzentwurf lag ein ganzer Katalog an Kritikpunkten und Änderungswünschen vor. Von der Frage nach der nationalen und internationalen Anschlussfähigkeit der Professionalisierung der Pflege über die fehlende Unabhängigkeit der Vereinigung bis hin zur immer fehlenden Kompetenz der Vereinigung eigene Ordnungen ohne äußere Einflussnahme zu verfassen und zu verabschieden.
Die Frage danach, inwieweit eine Körperschaft eine verpflichtende Registrierung durchführen kann, wenn dort mehr Personen registriert werden sollen, als sie Mitglieder hat, ist immer noch nicht abschließend geklärt. Da sollten wir auf die Juristinnen und Juristen vertrauen, sagt die Staatsregierung. Nun denn.
Den Regierungsfraktionen war es stattdessen ein Anliegen, die Kassenärztliche- und die Kassenzahnärztliche-Vereinigung Bayerns als Vollmitglieder des Landesgesundheitsrates zu etablieren. In einem Gesetz, in dem es doch eigentlich einmal nur um die Pflege gehen sollte.
In der Sache unstrittig, in der Ausführung schade.
Unsere Position bleibt felsenfest:
Wir wollen den bayerischen Sonderweg der Vereinigung ohne weitere kosmetische Änderungen verlassen und wir stehen für die Etablierung einer echten berufsständischen Vertretung der Profession Pflege in Bayern!
Ja, die Pflegekammer ist in Baden-Württemberg am Quorum gescheitert.
Das bedaure nicht nur ich, das bedauert mit mir der Deutsche Pflegerat.
Die Präsidentin, Frau Vogler, sieht in der fehlenden Verantwortung einiger Länder für die Profession Pflege gar eine Behinderung der notwendigen Entwicklung und mahnt „die Politik“, also auch uns hier im Hohen Haus, dazu an, Verantwortung zu übernehmen.
Der Sachverständigenrat betont in jedem Gutachten die Bedeutung einer berufsständischen Selbstverwaltung für den Pflegeberuf, um eine Weiterentwicklung und Stärkung der Attraktivität des Berufs zu erreichen.
Eine echte pflegerische Selbstverwaltung, so der Sachverständigenrat, stellt die Einhaltung und Weiterentwicklung der beruflichen Standards einschließlich der Sicherung der Qualität in Aus-, Fort- und Weiterbildung sicher.
Sie übt die die Berufsaufsicht aus und sanktioniert bei Verstößen gegen die Berufsordnung.
Eine echte pflegerische Selbstverwaltung entscheidet über die Akkreditierung von Organisationen im Bereich der Pflegebildung und über die Ausgestaltung und Weiterentwicklung der eigenen Arbeitsfelder.
Eine starke berufsständische Vertretung als Interessensvertretung aller beruflich Pflegenden sollte zu allen pflegeberuflich relevanten Fragen in den zentralen Steuerungs- und Entscheidungsgremien im Gesundheitssystem ebenso eingebunden werden, wie in alle pflegeberuflich relevanten Gesetzgebungsprozesse.
So stärkt man die Attraktivität des Berufs, den innerberuflichen Zusammenhalt und den Berufsstolz!
Ohne die Pflichtmitgliedschaft, nicht bloß die Pflichtregistrierung, bleibt es bei fehlender Wirkmächtigkeit und geringer Legitimation durch die Vertreterinnen und Vertreter des Berufts für die Vereinigung.
Es zeugt eben nicht von der angemahnten politischen Verantwortung, wenn die bei weitem größte Profession im Gesundheitswesen vom vorherrschenden politischen Willen stärker abhängiger bleibt als von neuen pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen.
Es ist sogar verantwortungslos, wenn eine erstellte Berufsordnung im parlamentarischen Verfahren verändert und sogar an die Bedürfnisse der Arbeitgeber angepasst werden kann.
Die Profession Pflege braucht eine unabhängige und starke Stimme, eine echte berufsständische Vertretung mit der Beteiligung aller Pflegefachpersonen, die den Berufsstand stärkt, eine Selbstverwaltungsorganisation aufbaut und auf Augenhöhe zu den anderen Heilberufen agieren kann.
Sie braucht die Pflegekammer und die Verankerung im Bayerischen Pflege- und Heilberufe-Kammergesetz.
Meine Plenarrede finden Sie hier