Anfragen zum Plenum: Durchfallquote der Schüler*innen bei der bayernweiten staatlichen Zwischenprüfung der generalistischen Pflegeausbildung

Anfragen zum Plenum zu den Plenarsitzungen 19.07.2022 bis 21.07.2022
– Auszug aus Drucksache 18/23847 –

Ich frage die Staatsregierung, wie hoch die Durchfallquote der Schülerinnen und Schüler ist, die im Mai bayernweit zur staatlichen Zwischenprüfung der generalistischen Pflegeausbildung angetreten sind, welche Rückschlüsse die Durchfallquote darauf zulässt, wie gut die Lehrinhalte der Schulen auf die zentral erstellte Zwischenprüfung abgestimmt sind und welche Maßnahmen sie zukünftig zu ergreifen plant, um die Schülerinnen und Schüler besser zum Bestehen der zentral erstellten Prüfungen zu befähigen?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Die Rahmenbedingungen der Zwischenprüfung an Berufsfachschulen für Pflege sind bundesrechtlich in § 7 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV) geregelt. Demnach dient die Zwischenprüfung der Ermittlung des Ausbildungsstandes zum Ende des zweiten Ausbildungsdrittels und bezieht sich auf die in Anlage 1 PflAPrV zur Vermittlung im ersten und zweiten Ausbildungsdrittel aufgeführten Kompetenzen. Das Bundesrecht sieht in diesem Zusammenhang des Weiteren explizit vor, dass die Ausbildung unabhängig vom Ergebnis der Zwischenprüfung fortgesetzt werden kann. Ein „Durchfallen“ ist in diesem Sinne da- her nicht möglich, die Zwischenprüfung darf aufgrund der bundesrechtlichen Vorgaben nicht einmal als Leistungsnachweis gewertet werden.

Sofern die Erreichung des Ausbildungsziels nach dem Ergebnis der Zwischenprüfung gefährdet ist, prüfen der Träger der praktischen Ausbildung und die Pflege- schule gemeinsam mit der oder dem Auszubildenden, welche Maßnahmen im Rahmen der Ausbildung zur Sicherung des Ausbildungserfolgs erforderlich sind, und ergreifen diese. Bei der Zwischenprüfung handelt es sich demnach um ein reines Feedback-Instrument für die Schülerinnen und Schüler, mit dem individuelle Maßnahmen abgeleitet werden sollen, die das Erreichen des Ausbildungsziels unterstützen.

Ein statistisches Monitoring der Ergebnisse der Zwischenprüfung findet nicht statt. Eine solche Datenauswertung ist auch nicht erforderlich, da die Intention der Zwischenprüfung rein pädagogischer Natur ist und dies der Kernkompetenz der Schulen entspricht.

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) steht bereits während der gesamten Umsetzungsphase des Pflegeberufegesetzes im engen Austausch mit den Schulträgern und den Schulleitungen der Berufsfachschulen für Pflege. Auch die Erfahrungen mit der Zwischenprüfung wurden in diesem Jahr und werden in den kommenden Jahren regelmäßig erörtert und ggf. nötige Anpassungsbedarfe abgeleitet. Insbesondere hinsichtlich der Terminierung der Zwischenprüfung wurde in einem langwierigen Abstimmungsprozess mit den Schulträgern und Schulleitungen der Mehrheitsentschluss gefasst, zur Entzerrung des Arbeitsaufkommens die Zwischenprüfung bereits einige Wochen vor Ende des Schuljahres anzusetzen und so hinsichtlich des Zeitraums der Abschlussprüfung abzugrenzen. Es bleibt abzuwarten, ob die Erfahrungen der kommenden Prüfungsdurchgänge hier einen Änderungsbedarf aufzeigen.

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