Mitglied des Bayerischen Landtages bin ich dank des Vertauens der Menschen, die mich gewählt haben. Diesem Vertrauen gerecht zu werden und mein Mandat nach bestem Wissen und mit aller Kraft auszufüllen, ist mein Anspruch.
Dazu gehört auch die Transparenz über die Einkünfte, die ich mit meinem Mandat erziele.
Entschädigung bzw. Diäten
Laut dem Artikel 5 (1) des Bayerischen Abgeordnetengesetzes (BayAbgG) haben alle Landtagsabgeordneten Anspruch auf eine Entschädigung von zur Zeit 9.215 Euro (ab 01.07.2023), die monatlich gezahlt wird.
Diese Entschädigung unterliegt natürlich nach §22 Nr.4 Einkommensteuergesetz der Steuerpflicht.
Es gibt keine Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Ähnliches.
Natürlich muss ich mich, wie jede*r andere auch krankenversichern und in die Pflegeversicherung einbezahlen. Die gesetzliche Krankenkasse braucht, um als Solidarmodell bestehen zu können, auch gesunde Menschen, die hohe Beiträge entrichten. Für mich ist es deshalb klar, dass ich auch als Abgeordneter nicht in die private Krankenversicherung wechsele und gesetzlich versichert bleibe.
Anpassung der Entschädigung bzw. Diäten:
Diese Entschädigung wird nach Artikel 5 (3) BayAbgG jeweils zum 01. Juli eines jeden Jahres entsprechend der Einkommensentwicklung in Bayern angepasst. Die Maßzahl für diese Anpassung setzt sich wie folgt aus den Entwicklungen der jeweiligen Bezüge und Gehälter zusammen:
- zu 87,2 % aus dem Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich;
- zu 6,2% aus dem Monatsentgelt eines Beschäftigten der Entgeltgruppe 11 nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für das Tarifgebiet West im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände in der höchsten Stufe;
- und zu 6,6 % aus den Bruttomonatsbezügen eines verheirateten Beamten (ohne Kinder) des Freistaates Bayern der Besoldungsgruppe A 12 in der höchsten Stufe.
Die so errechnete Anpassung wird vom Landesamt für Statistik ermittelt und der Landtagspräsidentin im März eines jeden Jahres mitgeteilt. Daraufhin ist diese verpflichtet den neuen Betrag der Entschädigung im Gesetz- und Verordnungsblatt zu veröffentlichen.
Die Kostenpauschale
Neben der Entschädigung erhalten Abgeordnete des Bayerischen Landtags nach Art. 6 Abs. 2 des Bayerischen Abgeordnetengesetzes eine Kostenpauschale. Damit bezahle ich die Aufwendungen, die das Mandat mit sich bringt. Darunter fallen zum Beispiel die Miete für meine Büros (eines im Stimmkreis Weilheim-Schongau und eines in meinem Betreuungsstimmkreis Mühldorf), Ausgaben für Porto, Telefon, Reinigung, Büromaterial, Fachliteratur und Ausgaben für mandatsbedingte Reisen innerhalb Bayerns. Mit der steuerfreien Kostenpauschale sind alle Werbungskosten abgegolten, die ein:e Arbeitnehmer:in über die Steuererklärung beim Finanzamt geltend machen kann.
Die Kostenpauschale beträgt aktuell 3.984 Euro.
Auch die Kostenpauschale wird jährlich, zum gleichen Zeitpunkt wie die Entschädigung, angepasst. Sie richtet sich jedoch nach der Entwicklung des Verbraucherpreisindex für Bayern. Die Vorschriften für die Veröffentlichung der jeweiligen Höhe der Kostenpauschale bestehen analog zu den Vorgaben bezüglich der Entschädigung.
Informations- und Kommunikationseinrichtungen:
In jeder Wahlperiode kann ein Mitglied des Bayerischen Landtags auf Antrag für mandatsbedingte Informations- und Kommunikationseinrichtungen einschließlich der entsprechenden Schulungen gegen Nachweis bis zu 15.000 Euro erstattet erhalten, wobei ein Eigenanteil von 15 v. H. zu leisten ist.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Auf Antrag werden einem Mitglied des Bayerischen Landtags zur Unterstützung seiner parlamentarischen Arbeit Kosten für Arbeits-, Dienst- und Werkverträge in dem im Haushaltsgesetz vorgesehenen Umfang gegen Nachweis erstattet. Die Abrechnung der Gehälter und anderen Aufwendungen für Mitarbeiter sowie entsprechender Dienst- und Werkverträge erfolgt durch das Landtagsamt.
Nicht erstattungsfähig sind Kosten für Verträge mit Personen, die mit dem Mitglied des Bayerischen Landtags verheiratet oder bis zum vierten Grad verwandt oder verschwägert sind oder waren; dies gilt auch für Verträge mit Personen, die mit einem anderen Mitglied des Bayerischen Landtags verheiratet oder bis zum dritten Grad verwandt oder verschwägert sind oder waren. Lebenspartner im Sinn des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder Personen, die mit einem Mitglied des Bayerischen Landtags in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenleben, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, stehen Ehegatten gleich.
Für die Bezahlung meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steht mir aktuell ein Jahresbudget von 143.253,07 Euro zur Verfügung. Davon müssen die gesamten Bruttolöhne (Arbeitgeber Brutto) bezahlt werden.
Geldwerte Vorteile
Als Mitglied des Bayerischen Landtages darf ich in ganz Bayern den staatlichen ÖPNV und das Netz der DB in Bayern für mich kostenlos nutzen. So kann ich ganz unbeschwert zwischen meinen verschiedenen Büros pendeln, Veranstaltungen besuchen oder abhalten, mich vor Ort informieren und mich mit möglichst vielen Menschen austauschen.
Nebeneinkünfte
Als Mitglied des bayerischen Landtages erziele ich keinerlei Nebeneinkünfte. Weder halte bezahlte Vorträge noch bekleide ich ein zuschussfähiges Amt innerhalb der Fraktion.
Als Mitglied des Kreistages und des Aufsichtsrates der Klinik in Garmisch-Partenkirchen beziehe ich die üblichen Sitzungsgelder von derzeit 60 Euro bzw. 80 Euro je Teilnahme.
Einkünfte als Hobbyimker erziele ich nicht, weil ich jedes Jahr den vollen Erlös meiner gesamten Honigernte spende. Ich reiche lediglich die Spendenquittungen bei meiner Steuererklärung ein.
In meinem Beruf als Fachkrankenpfleger arbeite ich derzeit noch zu 20% und werde dafür tariflich entlohnt.
Meine Ämter beim BRK sind Ehrenämter und ich erhalte auch als Vizepräsident keine Entschädigung.
Für meine Einsätze auf der Sea-Eye zur Rettung schiffsbrüchiger Geflüchteter komme ich selbst auf, trage also auch die Reisekosten privat.